Hubschrauberpilot und fluguntauglich: Reicht eine BU aus?
Hubschrauberpilot und fluguntauglich: Reicht eine BU aus?
Für Hubschrauberpiloten hängt die berufliche Zukunft eng an der medizinischen Flugtauglichkeit. Wird das Medical aus gesundheitlichen Gründen nicht verlängert oder die Flugtauglichkeit aberkannt, steht nicht nur die Lizenz auf dem Spiel – sondern häufig auch das laufende Einkommen.
Eine klassische Loss-of-Licence-Versicherung wäre dafür der naheliegende Schutz. Doch genau hier beginnt für viele Helikopterpiloten das Problem: Eine eigenständige LoL-Absicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter LoL-Klausel ist für diese Berufsgruppe oft nicht erhältlich oder nur eingeschränkt verfügbar. Damit bleibt oft nur die Berufsunfähigkeitsversicherung als zentrale Einkommensabsicherung.
Fluguntauglich ist nicht automatisch berufsunfähig
Eine BU ist keine klassische Lizenzverlustversicherung. Sie zahlt nicht allein deshalb, weil ein Fliegerarzt oder eine zuständige Behörde die Fluguntauglichkeit festgestellt hat.
Entscheidend ist grundsätzlich, ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Dabei wird auf die tatsächliche berufliche Tätigkeit unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit geschaut – nicht nur auf die Berufsbezeichnung im Antrag.
Für Hubschrauberpiloten kann genau diese Unterscheidung entscheidend sein. Wer neben dem Fliegen beispielsweise Briefings durchführt, Einsatzplanung übernimmt, Schulungen begleitet, Dokumentation erstellt oder organisatorische Aufgaben wahrnimmt, könnte sich fragen: „Bin ich überhaupt berufsunfähig, wenn ich am Boden noch arbeiten kann?“
Die Antwort hängt vom konkreten Berufsbild ab. Nicht jede Tätigkeit ist gleich wichtig. Eine Aufgabe kann zeitlich nur einen kleineren Teil des Arbeitstags ausmachen und dennoch die gesamte berufliche Tätigkeit prägen.
Wenn der Flugdienst prägend ist
Ein einfaches Beispiel: Ein Gutachter verbringt nur einen Teil seines Arbeitstages mit der eigentlichen Begutachtung. Den größeren Zeitanteil benötigt er für die schriftliche Ausarbeitung. Kann er die Begutachtung gesundheitsbedingt nicht mehr durchführen, fehlt die Grundlage für das gesamte Gutachten. Berufsunfähigkeit kann dann auch vorliegen, obwohl die weggefallene Tätigkeit zeitlich nicht den größten Anteil ausgemacht hat.
Dieses Prinzip ist auf den Beruf des Hubschrauberpiloten übertragbar. Der Flugdienst ist häufig nicht nur eine von mehreren Aufgaben. Er ist die Kernqualifikation und die tragende Grundlage des Berufsbildes. Ohne gültige Flugtauglichkeit kann der Hubschrauberpilot seine eigentliche fliegerische Tätigkeit nicht mehr ausüben. Das gilt unabhängig davon, ob daneben noch einzelne Aufgaben am Boden möglich wären.
Deshalb muss eine BU für Hubschrauberpiloten die Besonderheit der Flugtauglichkeit nachvollziehbar berücksichtigen – und zwar schriftlich.
Unser Leistungsversprechen
Wir bieten Hubschrauberpiloten deshalb ein schriftliches Leistungsversprechen zur Definition der Berufsunfähigkeit bei medizinisch bedingter Fluguntauglichkeit.
Dieses Leistungsversprechen stellt klar:
- Die Fluguntauglichkeit wird durch die zuständige Behörde oder den zuständigen Fliegerarzt festgestellt.
- War die versicherte Person zuletzt beruflich als Pilot oder Hubschrauberführer tätig, ist die Flugtauglichkeit in der Regel ein prägendes Merkmal der Tätigkeit.
- Fällt die Flugtauglichkeit weg, führt dies zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.
- Eine abstrakte Verweisung ist ausgeschlossen. Der Versicherer kann also nicht darauf verweisen, dass theoretisch noch eine andere berufliche Tätigkeit möglich wäre.
Damit wird kein neuer, vom Vertrag unabhängiger Versicherungsfall geschaffen. Versichert bleibt die Berufsunfähigkeit nach den vereinbarten Bedingungen. Das Leistungsversprechen dokumentiert jedoch verbindlich, wie die konkrete Tätigkeit eines beruflich tätigen Hubschrauberpiloten bei medizinisch bedingter Fluguntauglichkeit eingeordnet wird.
Absicherung braucht Luftfahrtwissen
Für Hubschrauberpiloten reicht es nicht, irgendeine BU mit einer passenden Berufsbezeichnung abzuschließen. Entscheidend sind das individuelle Tätigkeitsprofil, die Bedeutung des Flugdienstes, die Gestaltung der Bedingungen und eine nachvollziehbare Regelung für den Fall der Fluguntauglichkeit.
Genau darauf sind wir spezialisiert.
Wir prüfen gemeinsam mit dir, welche Absicherung zu deinem konkreten Einsatzprofil passt – ob im Rettungsdienst, Offshore-Betrieb, bei Behörden, im gewerblichen Einsatz oder in anderen professionellen Hubschrauberoperationen. Und wir zeigen dir, worauf es bei der Absicherung deiner Arbeitskraft wirklich ankommt.
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