Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Falls Du weitere Fragen hast, stelle sie uns bitte. Wir ergänzen die FAQ´s regelmäßig.
Leider verdient der Fiskus an fast allem was wir einnehmen mit. Auch hier müssen wir uns von der Illusion trennen, dass uns der Staat etwas schenkt. Die sogenannte Ertragsanteilversteuerung findet hier ihre Anwendung. Die Krankenversicherung – egal ob privat oder gesetzlich kommt auch noch dazu.
Eine Loss-of-Licence-Versicherung ist i.d.R. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine Zusatzerklärung (Lizenzverlust) ergänzt wird. Mittlerweile gibt es auch Grundfähigkeitsversicherungen mit dieser Ergänzung, die eine kostengünstige Alternative sind. Durch diese Zusatzerklärung besteht dann eine spezielle finanzielle Absicherung der versicherten Person bei Verlust der Berechtigungen bzw. der Erlaubnis innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit.
Wir bieten unsere Loss of Licence Versicherung als reine Risikoabsicherungen und in Kombination mit einem Sparanteil. Bei einer Kombination mit einem Sparanteil, gibt es bei Ablauf der Versicherung eine Kapitalzahlung. Es gibt also in dieser Variante „Geld zurück“.
Nicht zwangsläufig. Es gibt noch immer Anbieter, welche durch die Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) den gesamten Schutz bei Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen lassen. Wenn es nun bei der Loss of Licence Versicherung Ausschlusskriterien gibt, dann kann dies zu erheblichen Nachteilen führen.
Einige Vermittler behaupten noch immer, dass eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für fliegendes Personal „praktisch wertlos“ ist. Diese Meinung teilen wir nicht. “Wertlos“ ist überspitzte Begriffswahl und kann den Versicherten zu übereilten Handlungen drängen.
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung ist besser als keine Absicherung. In bestimmten Fällen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Loss of Licence Versicherung auch besser sein, als eine Loss of Licence Versicherung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ideal ist eine Kombination einer guter Berufsunfähigkeitsversicherung mit der passenden Loss of Licence Versicherung.
Solltet Ihr eure fliegerärztliche Tauglichkeit gem. den Zusatzbedingungen verlieren, dann geschieht Folgendes:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach 6 Wochen beitragsfrei gestellt, es sind keine Beiträge mehr von euch zu zahlen.
Die versicherte Rente wird entweder sofort oder aber spätestens nach Ablauf von 6 oder 9 Monaten (auch rückwirkend) an euch gezahlt.
Das ist ganz unterschiedlich und kommt auf den jeweiligen Tarif an.
Einige Tarife haben eine Summenobergrenze von z.B. 5.000 € Monatsrente, andere Anbieter lassen die Rentenhöhe bis zu einer prozentualen Obergrenze zu, z.B. 60% vom Bruttoeinkommen.
Die meisten Auszubildenden wollen nicht zu viel für ihre Loss of Licence Versicherung zahlen und das ist total verständlich. Einen geringen Beitrag hat man, wenn man beispielsweise mit einer geringen Absicherung bei Vertragsabschluss anfängt.
Ihr solltet euch auf jeden Fall so früh wie möglich absichern. www.aviation-insurance.de/flugschueler
Grundsätzlich gilt: “So früh wie möglich.”
Denn mit Beantragung werden Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. In der Regel wird es mit unserer Gesundheit im Laufe der Zeit nicht besser. Hat man z.B. mal Behandlungen wegen Rückenschmerzen, kann es evtl. zu einem Ausschluss der Wirbelsäule vom Versicherungsschutz kommen.
Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherer erst ab einer ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit von 50% oder mehr eine Rente zahlen.
Mit einer Loss of Licence besteht schon Versicherungsschutz, wenn die Untauglichkeit von der dafür zuständigen Untersuchungsstelle festgestellt worden ist, eine 50%ige Berufsunfähigkeit muss nicht vorliegen.
Ja, und auch hier ist die konkrete Antwort vom jeweiligen Tarif abhängig. Einige Tarife haben Leistungsausschlüsse bei Untauglichkeit aufgrund einer Sucht oder auf Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch und rein psychischen Erkrankungen sind teils auch nicht versichert.
Wir zeigen euch gern alle Unterschiede im Tarifgewirr.
Es gibt keine Wartezeiten. Ab dem Versicherungsbeginn tritt der vereinbarte Versicherungsschutz in Kraft.
Unter Karenzzeit versteht man den Zeitraum, der vom Eintritt beziehungsweise der Feststellung der Berufsunfähigkeit/Untauglichkeit bis zur erstmaligen Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vergeht.
Wir raten davon ab.
Nein. Die gesamte Versicherung, also auch Beiträge für eine evtl. eingeschlossene Rentenversicherung entfallen.
Nein, in der Regel besteht keine Anzeigepflicht bei Wechsel in gefahrerhöhende Hobbies nach Vertragsabschluss. Ausnahmen werden hier erklärt https://www.worksurance.de/lloyds-loss-of-licence-fuer-piloten/
Nein. Es besteht keine Anzeigepflicht bei Wechsel in andere Berufe nach Vertragsabschluss.
Es besteht voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf, z.B. wegen Mutterschutz und Elternzeit.
Ja. Der Versicherungsschutz besteht weltweit, ohne Einschränkung 24/7.